GegenStandpunkt – Kein
Kommentar! im
Freien Radio für Stuttgart vom 22. März 2006
Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 27. März 2006
CPE: Neue
Karriereaussichten für Berufsanfänger –
hire & fire bekommt Gesetzesstatus
In Frankreich wächst – wie in allen
kapitalistischen Ländern – die Zahl derer, die für Produktion, Verteilung und
Verwaltung nicht gebraucht werden. Der Grund dafür ist überall derselbe: Die
Produktivität der Arbeit hat – einerseits – derart zugenommen, dass der
wachsende Reichtum von immer weniger Menschen entwickelt, produziert und
verteilt wird. Für durchschnittlich ein Viertel aller jungen Franzosen, in den
Banlieues sogar für mehr als die Hälfte, könnte ein alter Menschheitstraum wahr
werden: die Befreiung von der Arbeit „im Schweiße seines Angesichts“, zu der
Mensch vom jüdisch-christlichen Gott nach der Vertreibung aus dem Paradies
verurteilt worden sein soll. Könnte – denn andererseits ist das für die
Produzenten des Reichtums kein Glücksfall. Im vernünftigsten Wirtschaftssystem
aller Zeiten wird dieser Traum zum Albtraum, weil es in dem auf Produktivität
eben nur als Mittel und Werkzeug kapitalistischer Rentabilität ankommt: Mehr
Reichtum zu weniger Arbeitskosten schaffen zu lassen, heißt das kapitalistische
Erfolgsrezept, welches in den europäischen Nationen haufenweise Leute von Arbeit
befreit, weil deren Anwendung sich für Unternehmer schlicht nicht rentiert.
Nicht befreit werden sie damit jedoch vom Zwang zur Arbeit, weil die für
sie das einzige Mittel bleibt, an Geld zum Lebensunterhalt heranzukommen. Also
geht – in Frankreich nicht anders als anderswo – die Produktion von stets
wachsendem Reichtum mit der von massenhaftem Elend derjenigen einher, die dafür
nicht mehr oder gar nicht erst gebraucht werden und überflüssig sind.
Dieser gesellschaftliche „Bodensatz“ hat sich
dem französischen Staat in Gestalt seiner von Einwanderern aus dem Maghreb und
anderswoher abstammenden Jugend während der Banlieue-Unruhen Ende letzten
Jahres unangenehm bemerkbar gemacht. ‚Massenhafte Jugendarbeitslosigkeit‘ hieß
ein Ergebnis der staatlichen Ursachenforschung, und der zu begegnen nimmt die
Regierung sich mit ihrem neuen Gesetz vor: Sie verspricht den auf dem
Arbeitsmarkt „chancenlosen“ Jugendlichen, ihre Chancen auf Arbeitsplätze
zu erhöhen. Nach haargenau derselben Logik, die auch hierzulande waltet,
diagnostiziert man in Frankreich dann, wenn die kapitalistisch rentable
Beschäftigung von Leuten unterbleibt, ‚Beschäftigungshindernisse’ und macht
sich daran, sie wegzuräumen. Und wie hier läuft dies auch in Frankreich darauf
hinaus, bislang noch bestehende Schutzrechte und rechtliche Ansprüche als die
einer erfolgreichen Beschäftigung im Wege stehenden Hindernisse außer Verkehr
zu ziehen.
Unter dem bezeichnenden Titel „Gesetz zur Chancengleichheit“ schafft der Staat für die Einstellung von Berufseinsteigern ein Ausnahmerecht. Dessen Kernstück ist der sog. „Ersteinstellungsvertrag“ (CPE) mit der Erlaubnis für Arbeitgeber, junge Beschäftigte bis zum Alter von 26 Jahren innerhalb der ersten zwei Jahre ohne weitere Umstände und ohne jede Begründung zu entlassen: Für die ersten zwei Jahre ist damit Schluss mit der Zumutung für Kapitalisten, sich an lästige Kündigungsfristen halten zu müssen, wenn für ihre Gewinne an Teilen des Personals kein Bedarf mehr besteht. Sie brauchen nicht mehr vor den „prud’hommes“, den französischen Arbeitsschiedsausschüssen bzw. ‑gerichten aufwändig ihr gutes Recht aufs Loswerden der nicht mehr benötigten Leute zu begründen. Und in den ersten beiden Jahren kann es nicht mehr vorkommen, dass ihnen diese staatlichen Instanzen für die Entlassung gewinnmindernde Abfindungszahlungen auferlegen.
Für die Regierung de
Villepin ist diese Beseitigung bisheriger Rechte junger Beschäftigter
gleichbedeutend mit der Erhöhung ihrer Chancen, einen Job zu bekommen, auch
wenn er mit seiner Rechtsänderung nichts anderes tut, als den Unternehmern neue
Freiheiten fürs Entlassen zu verschaffen. Das Kapital erhält alle
Freiheit, je nach Geschäftsverlauf flexibel ein- und auszustellen, und es kann
beim Neueinstellen auch gleich wieder dasselbe Personal verwenden, das es erst
neulich entlassen hat: Zwischen demselben Unternehmer und demselben
Beschäftigten kann nach Artikel 3,3 des Gesetzes ein solcher Vertrag nach einer
Frist von drei Monaten nach Kündigung des ersten erneut geschlossen werden. So
ist die Jugend der Grande Nation in ihrem Schaffensdrang endlich nicht mehr
durch arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eingeschränkt und kann sich als
Manövriermasse der französischen Reichtumsproduktion verwirklichen. Bei einem
Arbeitslohn, dessen Bezug von vornherein nicht auf Dauer und Verlässlichkeit
angelegt ist, kann sie schauen, wie sie mit ihrem savoir vivre damit
zurechtkommt, dass die sehr verlässlich anstehenden Lebenskosten damit nicht auf
die Reihe zu kriegen sind. Die Regierung malt diese Chancen in rosigem
Licht: In den Augen von Arbeitsminister Gérard Larcher erhält die Jugend durch
den neuen Vertrag „einen haltbaren Einstieg“ ins Berufsleben
(Libération, 9.2.). Statt in der „Falle beruflicher Unsicherheit“ zu
versauern, wird der proletarische Nachwuchs „eine Beschäftigungskarriere
starten“, meint Regierungschef de Villepin. Eine wunderbare Karriere! In
der werden sich dann Phasen mit kurzfristigen Gelegenheitsjobs und saisonalen
Beschäftigungen abwechseln mit Perioden der Jobsuche und des Bezugs staatlicher
Alimentierung. Da bei diesem modernen Berufsbild eines Patch-Work-Arbeiterlebens
schließlich auch Anwartschaften für den Bezug von Sozialleistungen und
Rentenansprüche ziemlich ausgedünnt werden, stehen die Lebensperspektiven der
nachrückenden Arbeitermannschaft fest: Die Karriere in prekären
Arbeitsverhältnissen, die mit Zeiten der Beschäftigungslosigkeit abwechseln,
endet dereinst in Altersarmut.
Das
Angebot der französischen Regierung an die Jugendlichen besteht so darin, sie
anders als bisher unter dem Gesichtspunkt ihrer Brauchbarkeit fürs Kapital zu
sortieren: Damit Arbeitgeber nicht von vorneherein Jugendliche, denen gegenüber
sie Vorbehalte haben, ob sie denn auch wirklich so willig sind und sich alles
bieten lassen, ablehnen, wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, sie im Job zu
überprüfen. Sie sind der dauernden Drohung ausgesetzt, bei der geringsten
Unbotmäßigkeit oder was ein Arbeitgeber dafür hält, entlassen zu werden. Nicht
schon vor ihrem ersten Job, sondern durch ihn soll der proletarische Nachwuchs
in Frankreich nach dem Kriterium seiner kapitalistischen Brauchbarkeit
durchgemustert werden, das ist die großartige erste Chance, die der Staat ihm
eröffnet.
Kein
Wunder, dass sich die Betroffenen aufregen und zum Ausdruck bringen, dass ihnen
das zu weit geht. Kein Wunder auch, dass vor allem diejenigen unter 26
aufgebracht sind, die bislang noch mit einer Anstellung rechnen konnten, weil
sie nicht zu den ausländischen oder den Banlieue-Jugendlichen zählen.
Sie
erkennen in der Abschaffung bisheriger Schutzrechte eine drastische
Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und wenden sich mit Demonstrationen,
aber auch mit massiven Störungen und Zerstörungen gegen den Staat, der ihnen
das einbrockt. „Das geht zu weit! Das lassen wir uns nicht gefallen! Dieses
Gesetz muss weg!“, so lautet erst mal der im ansonsten sozial dermaßen
befriedeten Europa erfreulich ungewöhnliche Impuls ihres Auftretens. Freilich
fällt schon auch auf, dass der Protest in all seiner Radikalität in einer
entscheidenden Hinsicht eben doch nicht so radikal ist: Gegen den Grundsatz,
dass in einer kapitalistischen Marktwirtschaft Stellen einfach nur zu haben
sind, wenn sie sich für einen Unternehmer lohnen, hört man keinen Einwand.
Nicht die Produktion eines Reichtums, der auf Kosten seiner Produzenten geht,
ihren Lebensunterhalt davon abhängig macht, dass sie sich für eine
kapitalistische Geldrechnung nützlich machen, andernfalls sie eben gar nichts
haben, von dem sie leben könnten, nicht diese in der Rechnungsweise der
kapitalistischen Kalkulation systemgemäß verankerte Erpressung ist für die Demonstranten
der Skandal. Für skandalös befinden sie leider nur, dass ihr Staat der
kapitalistischen Erpressungsmacht mit einem Gesetz Freiheiten eröffnet, die sie
bis gestern noch nicht hatte: Dass sie im ersten Arbeitsvertrags ihres Lebens ungleich
behandelt werden sollen; dass der Patron ihr vermeintliches Recht als freie
Personen missachten darf, wenigstens einen Grund für eine Entlassung
erfahren zu dürfen, das empört sie zutiefst. Und so fühlen sie sich berechtigt,
die Tagesordnung der Republik mal für ein paar Tage außer Kraft zu setzen.