Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 27. November 2006
Existenzminimum und Mindestlohn (1)
Das sogenannte
„soziokulturelle Existenzminimum“:
Wie der Staat
die von ihm und seiner Wirtschaft produzierte Massenarmut organisiert.
Mitten in einer Gesellschaft, in der die
Verkaufsregale und Warenlager voll sind von nützlichen Gegenständen, in der die
produktivsten Fabriken dieser Welt stehen, in denen täglich noch mehr dieser
nützlichen Sachen hergestellt werden – mitten in einem Land also, in dem
Reichtum und Überfluss herrschen, gibt es eine staatlich angeleitete Debatte
über den kostensparenden Umgang mit den Leuten, die für die Produktion dieses
Reichtums nicht mehr gebraucht werden. Ohne sich für die Produktion von
Reichtum in der Hand eines Arbeitgebers nützlich machen zu dürfen, fehlt diesen
Leuten das Einkommen, ohne das in diesem Land niemand seine Existenz sichern
kann. Der Sozialstaat behauptet von sich, er würde den Grundbedarf derjenigen
seiner Bürger sichern, die sich ihren Lebensunterhalt nicht selber verdienen
können, weil sie für die Reichtumsproduktion nicht mehr gebraucht werden. Der
Anspruch auf Grundsicherung ist sogar grundgesetzlich verbürgt; und der Staat
macht sich ja auch tatsächlich zuständig für den Unterhalt der gar nicht
wenigen, sogar immer zahlreicher werdenden mittellosen Existenzen, die sich
neben all dem kapitalistischen Reichtum auf seinem Standort ansammeln. Dabei
steht von vornherein fest, dass besagter Reichtum für solche unbrauchbar
gemachten Leute nicht zur Verfügung steht – schließlich geht es darum, das Minimum
dessen neu zu bestimmen, mit dem der Sozialstaat die Ausgesteuerten noch
auszustatten gewillt ist.
Ausgangspunkt der
staatlichen Bemühungen ist, dass die Lohnarbeit den Lebensunterhalt nicht
sichert. Die Politik ist gefordert, weil per Lohnarbeit die Reproduktion
derer nicht gesichert ist, für die sie die einzige Einkommensquelle ist. Die
Betreffenden sind am Ende einer sozialpolitisch betreuten Lohnarbeitskarriere
nach unten angelangt, sie sind arbeits- und damit einkommenslos; nicht
vorübergehend, sondern schon länger und absehbarerweise auf Dauer. Die per
staatlichen Beschluss immer stärker verkürzte Galgenfrist, in der die
Arbeitslosenversicherung noch zahlt, ist vorbei; Rücklagen, soweit vorhanden
gewesen, sind aufgebraucht, so dass sie schließlich ohne alle Mittel dastehen
und sich und ihre Familie aus eigener Kraft nicht mehr erhalten können. Der
Staat rechnet es sich hoch an, dass er an dieser Stelle einschreitet und sich
des Überlebens dieser Leute annimmt, obwohl diese Hilfsbedürftigen aus
ökonomischer Sicht nichts Erhaltenswertes mehr zu bieten haben: Auf ihre
Arbeitskraft legt aktuell und auch künftig niemand mehr Wert, der Staat sieht
daher auch immer weniger Gründe, sie als Bestandteil einer ohnehin schon viel
zu großen Reservearmee in Schuss zu halten, aber es gibt offenkundig genügend ordnungspolitische
Gründe für sozialstaatliche Eingriffe: Die verarmten Massen sollen ihre
staatsbürgerliche Fasson behalten, nicht als Pöbel unangenehm auffallen, in dem
ansonsten ja wunderbar funktionierenden Gemeinwesen nicht störend in
Erscheinung treten – also kurzum: dem Staat keine Probleme bereiten.
Dafür spendiert er ihnen in seiner sozialen Güte
neben einem ziemlich gigantischen Verwaltungsapparat, der sie fest im Griff
hat, eine Existenzerhaltung im rohen Sinne des Wortes. Gut gehen
kann und soll es Betreffenden erklärtermaßen nicht, nur der für die Existenz
absolut notwendige Bedarf soll bei der Bemessung der staatlichen
Unterstützung Berücksichtigung finden – und wie bestimmt der Staat das Notwendige?
„Der Regelsatz für erwerbsfähige
Langzeitarbeitslose – die frühere ‚Stütze‘ – wird seit 1989 nicht mehr nach
einem politisch gesetzten Warenkorb der notwendigen Ausgaben bemessen, sondern
errechnet sich aus den tatsächlichen Ausgaben Alleinstehender in der untersten
Einkommensgruppe. Mit der Festlegung eines Warenkorbes seien zu viele
persönliche Wertungen verbunden gewesen. […] Das so definierte soziokulturelle
Existenzminimum entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren
Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger.“
(Frankfurter Rundschau, 13.3.06)
Der notwendige Bedarf, das, was ein Mensch
unbedingt zum Leben braucht, ist demnach eine extrem flexible Größe; notwendig
in dem Sinn ist da gar nichts. Er verdankt sich ganz und gar einer politischen
Entscheidung darüber, was und vor allem wie viel vom Staat als Notwendigkeit
der Existenzsicherung anerkannt und damit den Betreffenden als ihr
Lebensstandard zugestanden wird. Das war schon zu Zeiten des berühmten
Warenkorbes so, als darüber gestritten worden ist, ob in den Korb auch
Zigaretten hinein- oder die monatliche Kinokarte unbedingt herausgehört. Und es
ist heute allen Widerrufen und Hinweisen auf ‚objektive‘ Verfahren zum Trotz
immer noch so. Denn ‚objektiv’ ist es überhaupt nicht, sich an den „Ausgaben
des ärmsten Fünftels“ der Bevölkerung zu orientieren, also an dem, was man sich
in diesen Kreisen als Verbraucher so durchschnittlich leistet, weil man sich
mehr oder anderes gar nicht leisten kann. Da braucht es schon den politischen
Beschluss, die Leute genau darauf festzunageln. So nimmt der Staat nämlich Maß
an den Lohnzahlungen der Unternehmer, in deren Kalkulation mit Lohn und
Leistung die Anforderung, dass der Lohn den Mann ernähren muss, der für ihn
arbeitet, überhaupt kein zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist – und zwar so
lange, wie sich niemand wehrt und den Unternehmern die Rücksichtnahme auf
diesen Gesichtspunkt nicht aufgezwungen wird. Hier nun nimmt der Staat Maß an
dem Lohn-Budget, mit dem die am schlechtesten bezahlten Beschäftigten auskommen
müssen, die erst recht niemand gefragt hat, was sie zum Leben brauchen. Danach
soll – das ist die erste Bestimmung des staatlich gesetzten Existenzminimums –
auch denen, die nicht arbeiten, eine Reproduktion auf niedrigstem Niveau
zugestanden sein; angesiedelt irgendwo am untersten Lohnniveau, mit dem die
arbeitende Bevölkerung zurechtkommen muss. Und das ist doch wohl mehr als
großzügig: obwohl sie gar nicht arbeiten, sich also ihren
Lebensunterhalt gar nicht verdient haben, also – diese moralische Anschuldigung
steckt da immer mit drin – es auch nicht verdienen. Deswegen folgt dieser
ersten auch gleich eine zweite Bestimmung auf dem Fuße: Weil sie nicht
arbeiten, müssen sie mit noch weniger auskommen:
„Um das Lohnabstandsgebot zwischen
Erwerbstätigen und Transferbeziehern zu wahren, werden die tatsächlichen
Ausgaben der Haushalte in 12 Gütergruppen – und 48 nicht veröffentlichten Einzelpositionen
– nicht immer zu 100 %, sondern oft nur zu geringeren Anteilen
berücksichtigt.“
Der staatliche Gerechtigkeitssinn gebietet einen
Abstand zu dem, was der Staat selber mit seinem Verfahren als Mindestbedarf
jeweils ermittelt. Dieser Gerechtigkeitssinn ist erstens ganz sachgerecht:
Schließlich müssen die ‚Stütze’-Bezieher vermittels der miesen Unterstützung
nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie sich um ihren Lebensunterhalt
selber zu kümmern haben. Zweitens verschafft der Staat so den Noch-Arbeitenden
ein schönes Gefühl: Immerhin sind die Nicht-Arbeitenden auf jeden Fall
schlechter als sie selbst gestellt, was unterstreicht, dass „sich Leistung bei
uns lohnt“.
So bemisst sich das staatliche Existenzminimum,
das es nur gibt, weil durch die Lohnzahlungen der Unternehmer weder die
Reproduktion der ihnen zu Diensten stehenden Klasse insgesamt noch die ihrer
eigenen ‚Mitarbeiter‘ gesichert ist, in doppelter Weise am untersten
Lohnniveau. Aber auch das ist kapitalistisch nur sachgerecht. Wenn nämlich die
Unternehmer im Zuge ihrer laufenden Bemühungen um die Einsparung von Lohnkosten
– durch Rationalisierungen und Entlassungen, durch Leistungssteigerungen und
Lohndrückereien aller Art – das Lohnniveau erfolgreich unter das staatlich
festgesetzte Existenzminimum drücken, dann bringen sie damit den Staat in
Zugzwang. Das ist der systemimmanente Grund für den Fanatismus, mit dem
heute wieder einmal ausgerechnet an den armseligsten Figuren in der Republik,
den Hartz-IV-Empfängern, gespart wird: Schließlich wird der Staat gerade dann
verstärkt in Anspruch genommen – es kommen zusätzliche Belastungen auf seinen
Haushalt zu –, wenn deutsche Unternehmer bei ihren Kosteneinsparungen besonders
erfolgreich zu Werke gehen. In diesem Zusammenhang wird z. B. gemeldet,
dass bei Hartz-IV „Einsparungen von 4 bis 5 Milliarden Euro nötig [sind],
wenn der Bund nicht abermals gegen die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes
verstoßen will.“ (FAZ, 29.5.06)
Was der Staat seinen Hilfsbedürftigen als das
Existenznotwendige zugesteht, leitet sich am Ende also auch noch ab von Dingen
wie der Obergrenze der Staatsschulden, auf die sich Deutschland bei der Einführung
des Euro festgelegt hat. Darüber hinaus wird das Abstandsgebot verletzt, wenn
Sozialstaatskunden nicht über merklich weniger Geld verfügen als ihre noch
arbeitenden Klassenkollegen. Und aus beidem zusammen folgt nur eines: Das
staatlich garantierte Reproduktionsniveau muss gesenkt werden. Der Staat sieht
sich herausgefordert, seine von Transferleistungen abhängigen, weil vom Kapital
nicht mehr benutzten, Bürger weiter zu verarmen, weil das Kapital die Klasse
der Lohnarbeiter erfolgreich verarmt hat und dies fortsetzt!
In weiser Voraussicht hat der Gesetzgeber diesen
‚Mechanismus‘ in die Konstruktion des Existenzminimums gleich mit eingebaut:
„Das soziokulturelle Existenzminimum […] wird
vom Statistischen Bundesamt alle fünf Jahre, zuletzt 2003, in der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe ermittelt.“ (FR, 13.3.06)
Wenn also herauskommt, dass die Löhne im
untersten Lohnsektor – wie zu erwarten war – wieder einmal gesunken sind, dann
verlangt die gesetzliche Regelung, dass dann auch das Existenzminimum nach
unten korrigiert werden muss. Und siehe da: Noch bevor es 2008 wieder einmal so
weit ist, rennen Politiker und Unternehmerverbände, Experten und Vertreter der
Öffentlichkeit dem Arbeitsminister schon die Bude ein, damit sich der mit
dieser Korrektur bloß keine Zeit lässt:
„Politiker und Verbände forderten von
Arbeitsminister Müntefering möglichst schnell die Neuberechnung des
soziokulturellen Existenzminimums vorzulegen, die womöglich auf eine Senkung hinauslaufen
könne. Aus verfassungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Senkung des
Regelsatzes. […] Dies wäre unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll, um die
Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen.“ (Ebd.)
Die Lohnsenkerei geht so ihren kapitalistischen
Gang, der Staat passt seine sozialpolitische Abteilung immer wieder an deren
Ergebnisse an – und in beiden Abteilungen kümmert sich garantiert niemand
darum, ob von den so festgelegten Einkommen überhaupt noch ein Auskommen
bestritten werden kann. Und dann mehren sich in der Politik folgerichtig die
Stimmen, dass es mit solchen Löhnen nicht weitergeht, weil sie beständig aus
der Staatskasse aufgebessert werden müssen. Dann wird der Ruf nach einem
staatlich fixierten Mindestlohn laut, und mit ihm hebt auch sogleich
eine Mindestlohndebatte an. Arbeitsminister Müntefering:
„Wer seinen Job richtig macht, muss auch so
viel Geld bekommen, dass er seine Familie davon ernähren kann.“
(Reuters/AP/DPA; 9.2.06)
Nach einigem Hin und Her in der
Koalitionsregierung erklärt sich sogar die Kanzlerin persönlich im
Spiegel-Gespräch für zuständig:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass in Deutschland
Jobs für 50 Cent Stundenlohn angeboten werden und den Rest regelt der
Steuerzahler.“ (Spiegel, 2/06)
Dem Hinweis auf ‚den Steuerzahler’ ist schon
anzumerken: Die wachsende Armut derer, die einen Stundenlohn von 50 Cent
angeboten kriegen, ist jedenfalls nicht das Problem der Kanzlerin.