Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 4. Dezember 2006
Existenzminimum
und Mindestlohn (2)
Die
Mindestlohndebatte:
Eine Handvoll Euro überm Existenzminimum,
damit der Staat seine Sozialkassen schont
In der letzten Analyse
wurde dargestellt, dass das so genannte soziokulturelle Existenzminimum keineswegs eine absolute
Untergrenze ist. Vielmehr drücken die Unternehmer den Lohn auch noch unter
dieses Minimum und bringen den Staat so in Zugzwang. Nach der perfiden Logik
des „Abstandsgebotes“ darf seine Unterhaltszahlung nämlich nicht über den
realen Niedrigstlöhnen liegen, weil ja sonst der Arbeitsanreiz, egal wie mies
der dann bezahlte Lohn ist, geschwächt wird. Aus diesem Grund gibt es eine
Mindestlohndebatte. Arbeitsminister Müntefering:
„Wer seinen Job richtig
macht, muss auch so viel Geld bekommen, dass er seine Familie davon ernähren
kann.“(Reuter/AP/DPA,
9.2.06)
Die Kanzlerin erklärt im „Spiegel“ warum und ihre Regierung für zuständig:
„Wir dürfen nicht
zulassen, dass in Deutschland Jobs für 50 Cent Stundenlohn angeboten werden und
den Rest regelt der Steuerzahler.“ (Spiegel, 2/06)
„Der Steuerzahler“,
womit nichts anderes gemeint ist als: der Staat, ist also der Betroffene. Es
wird sich um das Wohl des Staatshaushaltes gesorgt, wenn man Löhne
problematisiert, von denen niemand leben kann. Politiker denken laut darüber
nach, ob man das Lohnsenken nicht gesetzlich bremsen soll, denn wenn solche
Löhne den staatlich nun einmal zugestandenen Reproduktionsbedarf immer weniger
hergeben, rutscht der Staat immer mehr in die Rolle des Garanten der
Reproduktion seiner lohnarbeitenden Klasse hinein. Wenn Politiker einen
Mindestlohn ins Gespräch bringen, verdankt sich dies also dem Standpunkt, dass
der elementare Lebensunterhalt der lohnarbeitenden Bevölkerung – im Prinzip
zumindest – durch die Lohnzahlungen der Unternehmer gesichert sein
sollte. Die politische Sorge gilt einer Funktion des
Lohnarbeitsverhältnisses, an der dem Staat gelegen ist:
-
Erstens soll durch die am Standort verrichtete rentable Arbeit der in
Geld bezifferte Reichtum der Nation vermehrt werden.
-
Zweitens soll die lohnarbeitende Bevölkerung ein Einkommen beziehen,
aus dem der Staat sich in Form von Steuern und Sozialabgaben bedienen kann.
-
Drittens soll dadurch auch die Reproduktion des Volkes, das mit seiner
Arbeit all diese Dienste erbringt und das dem Staat auch sonst zu allerhand
anderen Diensten zur Verfügung stehen soll, gewährleistet sein.
Und wenn das von den
Unternehmern in Frage gestellt wird, winkt man selbst als regierender Politiker
schon mal mit einem Mindestlohn.
Kaum aber wird der Ruf
danach laut, geht in den Unternehmerverbänden und in den Kreisen, die sich ‚der
Wirtschaft‘ verbunden sehen, ein unglaubliches Gezeter los. Es braucht bloß das
böse Wort zu fallen, schon stellen die Unternehmer des Landes klar, dass für
sie jede irgendwie geartete Verpflichtung auf die Zahlung existenzsichernder
Löhne ein Anschlag auf ihr freies Unternehmertum ist: Der Gesichtspunkt der
Reproduktion ihres Menschenmaterials geht sie nichts an und darf sie aus
Gründen der ‚ehernen Sachgesetze‘ der Wirtschaft auch nichts angehen. Jedem,
der auch nur entfernt mit den Dogmen der Volkswirtschaftslehre vertraut ist,
also jemals irgendetwas von Angebot und Nachfrage hat läuten hören, muss sofort
einleuchten, dass grundsätzlich „jeder Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet“;
gerade im Niedriglohnsektor, wo doch die Menschen sowieso schon ihr Päckchen zu
tragen haben. – Arbeitgeberpräsident Hundt jedenfalls kennt deren Probleme ganz
genau, weil er und seinesgleichen sie ihnen mit ihrer mickrigen Bezahlung
machen, er kann sich gut in deren Angst um ihren Arbeitsplatz einfühlen, weil
er und seine Kapitalistenkollegen entschlossen sind, sie dann um selbige zu
bringen, wenn sie ihnen höhere Löhne bezahlen müssten:
„Derzeit verdienten 3,4
Millionen Vollzeitarbeitskräfte weniger als 1500 Euro, 2,6 Millionen Arbeitnehmer
weniger als 1300 Euro und 1,3 Millionen Menschen weniger als 1000 Euro. Dies
entspreche etwa einem Stundenlohn von 6,10 Euro. Bei Einführung eines
Mindestlohns wären viele dieser Arbeitsplätze akut gefährdet.“ (23.2.06)
Der Arbeitgeberpräsident
macht also die von ihm und seinesgleichen bezahlten Billigstlöhne zum Argument
gegen die von der Politik ins Spiel gebrachte Mindestgrenze für eine noch
einigermaßen anständige Bezahlung – man kann ihm doch nicht zumuten, die Leute
noch zu beschäftigen, wenn er sie schon so billig gemacht hat. Auf dieses
Argument muss man erst mal kommen, andererseits ist das für einen Unternehmer
auch ganz logisch gedacht. Aber vielleicht sollte es irgendwer dem Arbeitgebervorsitzenden
mal sagen, dass es einen Mindestlohn gibt, damit er und seine
Standesbrüder niemanden mehr zu Löhnen darunter für sich und den
Geschäftserfolg ihrer Firma arbeiten lassen. Die Unternehmerseite begegnet
jedoch jeder Forderung nach existenzsichernden Löhnen damit, dass solche Löhne
die Existenz von ganz vielen gefährden, die von dem Lohn, den sie an ihrem
schlecht bezahlten Arbeitsplatz verdienen, leben müssen. Das Kapital besteht
also auf der Unvereinbarkeit von rentabler Benutzung und Reproduktion
der Beschäftigten. Die Betreiber der kapitalistischen Wirtschaft stellen ihrem
System im buchstäblichen Wortsinn ein Armutszeugnis aus, wie es linke Verelendungstheoretiker
nicht schlagender machen könnten – und argumentieren damit für die
Erfordernisse des kapitalistischen Geschäfts.
Aber der Witz ist: Damit
kommen die Unternehmer durch. Sie kriegen weitgehend Recht mit ihrem Gezeter,
jedenfalls ist die Einführung eines Mindestlohnes hierzulande auch politisch
höchst umstritten und zwar deswegen, weil dem, was aus der Sicht des Staates –
s. o. – durchaus für diese Maßnahme sprechen würde, vor allem eines
entgegensteht: dass sie nicht „wirtschaftsverträglich“ ist. Kaum im
Gespräch, sind auf Seiten der politischen Standortverwalter massive Bedenken
unterwegs, ob ein solcher Mindestlohn nicht ein Wachstumshemmnis und ein
massiver Konkurrenznachteil für die deutsche Wirtschaft wäre. „Ein
Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Arbeitsplätze leidet und wir am Ende noch mehr Beschäftigung verlieren“ (Handelsblatt
24./25./26.2.06), meint ein Sprecher der Union, und damit ist für ihn und seine
Fraktion das Thema Mindestlohn fürs erste und bis auf weiteres vom Tisch. In
der SPD und anderswo besteht man indessen weiterhin darauf: „Wir brauchen
existenzsichernde Löhne“, aber nur, um damit die Debatte darüber zu
eröffnen, wie hoch diese Löhne sein dürfen. Und wer sich diese Frage stellt, für
den sind irgendwelche Existenznotwendigkeiten der Beschäftigten bereits die
hinterletzten Notwendigkeiten, die zu berücksichtigen sind. Bei und vor deren
Sicherstellung muss nämlich zu zuallererst schon wieder die
„Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Wirtschaft gesichert sein. Weil für den
Staat alles auf die Wettbewerbsfähigkeit – sprich Überlegenheit – der
deutschen Wirtschaft ankommt, ist derzeit in den Reihen der Koalition kaum jemand mehr in Sicht, der für die Einführung
eines „einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns“ plädieren würde. Dafür
mehren sich die Stimmen in der Koalition, die sich – mit demselben Argument –
für „differenzierte branchenbezogene Regelungen“ stark machen. „Branchenspezifische
Mindestlöhne“ als Instrument gegen „zuwandernde Billigkonkurrenz aus
Osteuropa“ können sich beide Koalitionspartner gut vorstellen. Mit dem
Ausgangspunkt der Debatte, einem Mindestlohn für die Lohnbezieher hat
dies nichts mehr zu tun, vielmehr geht es um den Schutz deutscher Lohnbezahler,
die Schwierigkeiten durch die Lohnvorteile ihrer ausländischen Konkurrenten
kriegen könnten. Und deswegen und nur deswegen könnte es tatsächlich dazu
kommen, dass zum Schutz deutscher Geschäftsinteressen in verschiedenen
Geschäftssphären und unter Berücksichtigung der dort herrschenden
Konkurrenzbedingungen demnächst glatt Mindestlöhne eingeführt werden.
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