Die EU bietet
den AKP-Staaten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen an:
Der so genannte „Abbau der Armut“ in Afrika, der Karibik und im Pazifik geht mittels guter Geschäfte für die EU in die nächste Runde
Die EU hat in jahrzehntelanger Arbeit 78 afrikanische, karibische und pazifische (AKP‑)Staaten auf sich verpflichtet, indem sie ihnen in vier Lomé- und dem Cotonou-Abkommen (2000) eine „Asymmetrie“ in den Handelsbeziehungen einräumte („Handelspräferenzen“), d. h. die Einfuhrzölle auf Güter aus diesen Staaten senkte, ohne ihrerseits Zollsenkungen zu verlangen. Durch den „privilegierten“ Handel (SZ, 18.6.07), der diesen Staaten damit eröffnet wurde, ist die „Asymmetrie“ in der Reichtumsverteilung nur fortgeschrieben worden:
„Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der
AKP-Staaten. Für die Entwicklungsländer macht das Volumen von 55 Milliarden
Euro fast ein Drittel ihres Außenhandels aus. Für die EU ist der Handel mit den
AKP-Ländern dagegen marginal“. (ebd.)
Die Zahlen sagen es: Zu Reichtum sind die AKP-Staaten
darüber nicht gekommen Wie soll es auch anders sein: Diese Staaten verkaufen
Rohstoffe – der Erlös für diese „natürlichen Reichtümer“ ist gänzlich abhängig
von Konjunktur und Nachfrage der Länder, die die weltweit gültigen Rentabilitätsmaßstäbe
setzen. Alle Versuche, diese „Reichtümer“ in nationaler Regie weiterzuverarbeiten
und in Konkurrenz zu den auf dem Weltmarkt schon existenten Produkten zu
treten, scheitern an eben diesen Rentabilitätsmaßstäben, denen die
„Entwicklungsländer“ nacheifern und zu denen sie doch nie aufschließen. So
kommt es zu dem Resultat, dass sich bei ihnen nicht nur ein „geringes Ausmaß
an weiterverarbeiteten Produkten unter ihren Exportprodukten“ findet; in
dem Maße, wie solche Länder diesen ihren einzigen „Reichtum“ auf dem Markt
werfen, sorgen sie – auch in Konkurrenz untereinander –
für ein Überangebot, das genau den Preisverfall nach sich zieht, der sie
wiederum dazu nötigt, mehr davon auf den Markt zu werfen. Mit ihren
„Handelspräferenzen“ hat die EU diese Rohstoffe in zunehmender Masse und
Billigkeit auf sich gelenkt. 78 Staaten hat die EU so zu ihrem Rohstoffhinterhof
gemacht: sie bezieht kostengünstig Rohstoffe, die das Kapital als billige
Vorprodukte in der Produktion im Standort Europa nutzt. Außerdem sind die
billigen Rohstoffe, sofern Lebensmittel, auch für die Verbilligung des
Lebensunterhalts der von diesen Kapitalen Beschäftigen von Nutzen, senken also
den zu zahlenden Lohn. Darüber hinaus sichert sich die EU über die ökonomische
Abhängigkeit der AKP-Länder auch politischen Einfluss auf sie.
Nun will die EU mit den AKP-Staaten neue Abkommen
aushandeln. Die neue „Partnerschaft“ soll so aussehen, dass die AKP-Staaten nun
auch ihrerseits „die Märkte öffnen“, und zwar für europäische Exportwaren wie
für investitionsbereites Kapital – so soll die vormalige asymmetrische Partnerschaft
durch eine angeblich gleichrangige ersetzt werden.
Die EU macht sich nichts vor, was die mit den
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – englisch: Economic Partnership Agreements,
abgekürzt: EPAs – angekündigte „Marktöffnung“ bei den AKP-Staaten bewirkt. Sie
drückt das als deren „Befürchtungen“ aus:
„Einige Länder fürchten wegen der
Handelsliberalisierung Verluste bei ihren Staatseinnahmen, die in manchen
Ländern zu einem großen Teil aus Zolleinnahmen bestehen.“
Wenn ein Staat hauptsächlich von Zolleinnahmen lebt,
dann heißt das umgekehrt nur, dass es ein nennenswertes Wirtschaftsleben nicht
gibt, aus dem der Staat Steuern beziehen könnte. Fallen mit dem Wegfall der
Marktbeschränkungen auch noch die Zolleinnahmen weg, die sowieso nicht berauschend
hoch sind, so steht der Staatshaushalt ziemlich trocken da. Das weiß die EU
ganz genau und sie lässt ihre „Partner“staaten auch nicht in dieser Klemme
sitzen, sondern geht das Problem mit eben diesen neuen Wirtschaftsabkommen an.
Klar, „Marktöffnung“ muss sein und der sich daraus ergebende Schaden auch, aber
die EPAs enthalten auch „Lösungen“ – die EU bezeichnet dies als den zentralen
Bestandteil der neuen Abkommen –, mit denen dem Schaden beizukommen ist: mit
einer „Verzahnung von Handels- und Entwicklungspolitik“. Es wäre naiv
anzunehmen, aus den Etats der EU-Entwicklungsministerien könnten doch die
entfallenden Zolleinnahmen zumindest zum Teil ersetzt werden oder die dort
eingestellten Gelder würden nun sogar erst recht für den Aufbau einer
„weiterverarbeitenden Produktion“ eingesetzt – „nachhaltige“
Entwicklungspolitik geht ganz anders. Eine solche mit der Handelspolitik
„verzahnte“ Entwicklungspolitik ist dafür da, „den Liberalisierungsprozess
flankierend zu begleiten“, und sie geht der Sache endlich auf den Grund,
wenn sie nämlich die Staaten dazu befähigt, sich selbst auf
Vordermann zu bringen. Den Staaten mangelt es an einer funktionierenden
Ökonomie im Innern, die ihnen Steuereinnahmen einspielen könnte, doch die
freundlichen Experten aus der EU stellen fest: Es fehlt dort in Wahrheit an
korrekten Methoden der Staatsführung, an „leistungsfähigen
Institutionen“, in diesem Fall an einem anständigen Besteuerungssystem. Für sich betrachtet ist das zwar ein
schlechter Witz – es gibt nichts zu Besteuern, also – so der messerscharfe
Schluss – soll das Besteuerungssystem fehlen, aber durch ein ausgefeiltes
Besteuerungssystem soll daraus eine Einkommensquelle werden, die dann
eine „langfristige wirtschaftliche Entwicklung“ und „nachhaltige
Staatseinnahmen“ ermöglichen soll. Aber die Absicht dieser verlogenen
Darstellung ist klar: Alles, was in diesen Staaten schief läuft, ist deren
Versagen. Nicht ihre Eingemeindung in den Weltmarkt und die Ansprüche der
Herrschaftsstaaten ruinieren ihre ökonomische Basis oder lassen sie gar nicht
erst entstehen, sondern ihre selbstverschuldete staatliche Unmündigkeit
hindert sie daran, die ökonomischen Voraussetzungen zu schaffen, die sie
bräuchten. Die EU bezichtigt sich selbst, mit ihren „Handelspräferenzen“ zur
Fortdauer dieser Unmündigkeit beigetragen zu haben, um die Notwendigkeit der
Wende zu unterstreichen, die nun ansteht. Die durch die neuen Abkommen
angestrebte „Verzahnung von Handels- und Entwicklungspolitik“ bietet die Chance,
unter Anleitung von EU-Experten in Sachen Handels- und Entwicklungspolitik die
längst fälligen „Reformprozesse anzustoßen“, die es dann angeblich
schaffen, „nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und einen Beitrag zur Armutsbekämpfung
zu leisten“.
Das ist einerseits nichts anderes als der alte Kalauer
vom „guten Regieren“, das die Herren des Weltmarkts bei den Staaten der 3. Welt
oftmals so schmerzlich vermissen. Dass es sich dabei andererseits immer schon
um mehr als eine Schuldzuweisung handelt, macht die EU mit ihrer Vorschau auf
den „EPA-Umsetzungsprozess“ deutlich. Das im Zusammenhang mit den EPAs extra
geforderte „gute Regieren“ wird sie nicht den ansässigen Staatsgewalten
überlassen, und ihre Entwicklungsexperten sind auch nicht bloß als Berater vor
Ort:
„Die entwicklungspolitischen Wirkungen der EPAs
werden sich erst im Laufe der Umsetzung der Abkommen einstellen und sind
schwierig umfassend abzuschätzen.“
Das führt zu „Unwägbarkeiten“, denen die EU – die Funktionalität
des Hinterhofs soll schließlich gewährleistet bleiben – nicht einfach zusehen
wird:
„Wir wollen Monitoring-Instrumente fördern, damit die
Wirkungen der eingeleiteten Reform- und Liberalisierungsprozesse beobachtet
werden können.“
„Review“ und „Monitoring“ – das
sind die Instrumente der Aufsicht und Kontrolle, mit denen die EU ein
Stück mehr ihre Regierungsgewalt in den AKP-Staaten implantiert.
Gegen diese neuen Abkommen treten die Globalisierungsgegner an, von Attac bis WEED. Jede weitere „Liberalisierung“ werde das Elend in den AKP-Staaten nur schlimmer machen, so behaupten sie. Die AKP-Freunde haben nichts gegen die Zuständigkeit der EU für die AKP-Staaten – allerdings dichten sie der gerne eine Pflicht zur Hilfe an. Schließlich unterhält die EU 27 Entwicklungshilfe-Ministerien und eine einschlägige Gemeinschaftsinstanz in Brüssel und sie hat mit ihrer „asymmetrischen“ Politik der „Handelspräferenzen“ praktisch die Einsicht bewiesen, dass die Entwicklungsländer eine Art Ausgleich für die „Benachteiligungen“ brauchen, mit denen sie beim Eintritt in den „internationalen Handel“ geplagt sind. Obwohl die EU die Armut damit keineswegs abgeschafft, sondern „immens vergrößert“ hat, halten die Globalisierungsgegner der EU beste Absichten zu Gute und warnen vor der drohenden Abschaffung der guten alten „Asymmetrie“. Die EU verstoße gegen die angeblichen Ziele ihrer AKP-Politik, weil „transnationalen Konzerne“ das Kommando über die EU-Entwicklungspolitik an sich gerissen und ihren „neoliberalen Wahn“ durchgesetzt hätten.
Auf die Idee, dass es den AKP-Staaten eben mit und
wegen der „Handelspräferenzen“, wegen der dadurch gewährleisteten Anbindung an
die und Funktionalisierung für die EU so schlecht geht, dass die EU mit der
„Liberalisierung“ ihre Politik des Unterordnens und Ausschlachtens nur konsequent
fortsetzt und das natürlich wie immer mit dem schönen Schein der
„Entwicklungshilfe“ ummantelt, kommen diese Leute also nicht. Stattdessen
appellieren sich nachdrücklich an die EU-Instanzen, wieder auf den rechten Weg
zurückzukehren
Mehr als eine moralische Anklage, die das Interesse
und die Rücksichtslosigkeit der EU-Staaten immer nur als Verstoß wahrnehmen
will, nämlich gegen das gute Bild, das man sich von ihr macht bzw. von ihr
übernimmt, kommt so nicht zustande – und die Tücken dieser Moral zeigen sich,
wenn auf Gerechtigkeit gedrungen wird:
„Europa hat seine
regionale Integration bewerkstelligt, indem es seinen regionalen Markt schützte
und förderte und indem es seine industriellen und agrarischen Produzenten dabei
unterstützte, wettbewerbsfähig zu werden. Doch genau solche Maßnahmen werden
den AKP-Staaten untersagt. Man verlangt von ihnen, ihre regionalen Märkte der
EU zu öffnen, bevor ihre Produzenten und regionalen Märkte reifen konnten.“
Das ist keine Absage an die Konkurrenz, sondern ein
Plädoyer für – verbesserte – Konkurrenzbedingungen: Auch die
Globalisierungsgegner können und wollen sich keinen anderen Werdegang für die
von ihnen bemitleideten Staaten vorstellen als Mitmachen auf dem und
Wettbewerbsfähigkeit für den Weltmarkt. Dann sollten sie sich aber auch nicht
über „Handelsliberalisierungen“ beschweren: Das sind eben die
Konkurrenzbedingungen, die diejenigen durchsetzen können, denen der Erfolg in
der Konkurrenz Recht gibt.