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Die fleißigen Bürger in unserem Lande arbeiten bekanntlich für
ihren Unterhalt. Sie bezahlen Steuern und ihre Sozialversicherungen. Aber
immer mehr Menschen sind von der Lohnarbeit freigestellt, bezahlen keine Steuern
und geben keinen müden Cent für die Sozialversicherungen aus. Misstrauisch
beäugt die erste Menschengruppe die zweite und überzieht sie bisweilen
mit übler Hetze.
Wer sich hinter der Menschengruppe II versteckt ist unschwer herauszubekommen:
Natürlich sind nicht diejenigen gemeint, die die Früchte menschlicher
Arbeit einsammeln und so ein sorgenfreies Leben führen können -
früher wurden diese Menschen Kapitalisten genannt -, sondern die eigenen
Klassenbrüder, die nicht mehr in den Genuss kommen, ihre Arbeitskraft
dem Kapital zur Verfügung zu stellen.
Menschengruppe I betrachtet ihre Arbeit für Staat und Kapital in erster
Linie nicht als Zwang, um überleben zu können, sondern als moralische
Verpflichtung und macht daraus eine ideologische Waffe gegen die eigenen Klassengenossen.
"Wenn jemand nicht arbeiten will, soll er auch nichts essen"; diese
alte christliche Weisheit ist ihr Lebensmotto. Der Verdacht, dass die Vertreter
der Menschengruppe I ungerechtfertigt Leistungen von den Sozialversicherungen
oder dem Staat beziehen, wird immer wieder geäußert und von der
Politik in ihr Propagandaarsenal aufgenommen, um den Umbau des Sozialstaates
zu Lasten der Ärmsten zu rechtfertigen.
So geschehen laut Neuß-Grevenbroicher Zeitung vom 3.9.2003: "Dormagen.
'Kassenpatienten sind Menschen dritter Klasse', ärgert sich CDU-Ratsfrau
Margret Steiner. Ein Teil der Sozialhilfeempfänger würde beim Arzt
behandelt wie Privat-Patienten, die Kosten müsse die Stadt tragen."
Berufungsinstanz ist für Frau Steiner das gemeine Volk: "Zahlreiche
Beschwerden erreichen uns".
Frau Steiner wurde aktiv und wandte sich an den Neusser Bundestagsabgeordneten
Hermann Gröhe. Der konnte Frau Steiner und die kochende Volksseele beruhigen.
Nach dem vorliegenden Gesundheitskompromiss zwischen Regierung und Opposition
werden " ‚... die Krankenkassen künftig für die Sozialhilfeempfänger
die Aufwendungen übernehmen und mit den Sozialhilfeträgern abrechnen.'
Somit würden Sozialhilfeempfänger künftig nicht besser behandelt."
Frau Steiner vernimmt Volkes Stimme und verarbeitet sie politikmäßig.
Dabei scheut sie sich nicht, mit einer kleinen Lüge zu arbeiten. Die
Behauptung, "ein Teil der Sozialhilfeempfänger würde beim Arzt
behandelt wie Privat-Patienten" ist falsch. Der Medizinmann kann bei
einem Privat-Patienten den 1,8 bis 3,5fachen Krankenkassensatz abrechnen.
Dass der Privat-Patient beim Arzt aus diesem Grunde besonders gerne gesehen
wird und eine bevorzugte Behandlung erfährt, ist daher nicht verwunderlich.
Vom Sozialhilfeempfänger erhält er lediglich den einfachen Krankenkassensatz,
aber er unterliegt "nicht den bei gesetzlich Krankenversicherten gültigen
Budgets und Deckelungen", erläutert Gerhard Trzeszkowski, Fachbereichsleiter
bei der Stadt Dormagen.(ebd.) Diese kleine Lücke ist laut Gröhe
nun geschlossen und der Bürger kann zufrieden feststellen, dass der Sozialhilfeempfänger
in Zukunft genau so mies behandelt wird wie er.
Nachtrag
In einer Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung heißt es: "Auf dem ‚Krankenschein' für Sozialhilfeempfänger
wird die behandelnde Person ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie
eine ‚kassenärztliche' Leistung zu erbringen hat. Ein Sozialhilfeempfänger
kann daher vom Arzt nicht als Privatpatient geführt werden. ... Über
eine Bevorzugung von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern gegenüber
den gesetzlich Krankenversicherten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor." (http://www.bmgs.bund.de/deu/drv/themen/gesundheit/gesetzl/index3502.cfm)