CDU für Neusser Appell? - Spiel auf Zeit?

Nicht einmal Almosen für Neusser Sklaven?

Für den 27. Oktober hatten die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und die Geschichtswerkstatt Neuss e.V. zu der Veranstaltung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" in das Edith-Stein-Haus eingeladen. Nachdem anlässlich des 1. Mai 1999 durch den Initiativkreis zur Ehrung der Neusser Widerstandskämpferinnen und -kämpfer das Thema "Zwangsarbeit in Deutschland am Beispiel der Stadt Neuss" angestoßen worden war, haben die VVN-BdA und die Geschichtswerkstatt die Recherchearbeit begonnen und auf der Veranstaltung mit Lothar Evers, einem Vertreter des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, den "Neusser Appell - Entschädigung für ZwangsarbeiterInnen jetzt!" verabschiedet, der nebenstehend dokumentiert ist.
Mit rund dreißig Besuchern(-innen) war die Veranstaltung für Neusser Verhältnisse gut besucht. Anwesend waren auch Vertreter politischer Parteien wie der Fraktionsvorsitzende der SPD, Reiner Breuer, der Sprecher der PDS, Tim Engels, sowie Vertreter der Bündnis 90 / Die Grünen. Die CDU glänzte einmal mehr durch Abwesenheit - wie immer, wenn es um die Auseinandersetzung mit der für sie lästigen Neusser Vergangenheit geht. Auch die Lokalpresse hatte sich rar gemacht. Zwar waren am Vortag Artikel in der Neuß-Grevenbroicher- bzw. Westdeutschen-Zeitung erschienen. Am Veranstaltungstag selbst waren allerdings nur Redakteure des Neusser Monat anwesend.
Die Beratungsstelle für NS-Verfolgte mit Sitz in Köln, als deren Vertreter Lothar Evers eingeladen war, ist ein Zusammenschluss von Verfolgtenverbänden, die als einzige Beratungsstelle für alle Nazi-Opfer weltweit fungiert. Sie existiert mittlerweile seit zehn Jahren und hat sich zur Aufgabe gesetzt, die ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und ihre Angehörigen bei der Entschädigungsbürokratie zu unterstützen, auf parlamentarischem Wege Lobby-Arbeit zu leisten und eine Entschädigung für Wehrmachtsdeserteure durchzusetzen.

Wiedereinführung der Sklaverei

Mit mehr als zehn Millionen Menschen sind die ZwangsarbeiterInnen die größte Gruppe der NS-Verfolgten. Während der Nürnberger Prozesse wurde die Zwangsarbeit in Nazideutschland von den Alliierten als "Wiedereinführung der Sklaverei" gebrandmarkt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders erschreckend, daß seit nunmehr vierundfünfzig Jahren in der Entschädigungsfrage quasi nichts passiert ist. Für Westdeutschland lässt sich das geringe Engagement in diese Richtung mit der widerwilligen Entnazifizierung erklären. Die Führungseliten der Nazis wurden reinstalliert; sie saßen kurze Zeit später wieder in Führungspositionen in Staat und Wirtschaft. Hinzu kam die Adenauer-Ära, in der es enge Verquickungen von Politik und Finanzkapital gab. Erinnert sei hier an das in Zusammenarbeit mit der Führungsriege der Deutschen Bank, die auch schon in Nazideutschland eine bedeutende Rolle spielte, zustandegekommene "Londoner Schuldenabkommen" von 1953. In diesem Abkommen wurde mit den Westalliierten vereinbart, daß alle Ersatzansprüche "bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage" zurückzustellen seien. Mit dem Verweis auf dieses Abkommen wurden die ZwangsarbeiterInnen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Später wurde ihnen entgegengehalten, daß die Ansprüche verjährt seien. Evers weist aber auch auf die problematische Situation der ZwangsarbeiterInnen in der damaligen Sowjetunion hin. Auch sie waren Opfer des Kalten Kriegs während der Blockkonfrontation. Galten sie in der BRD als lästige Anspruchssteller, so waren sie in den Augen der stalinschen Sowjetunion Kollaborateure der Nazis, die auf Jahre hinweg in den sibirischen Gulags verschwanden.

In den Mühlen der Justiz...

Bis heute sind die Rechtsgrundlagen für Entschädigungsansprüche der ZwangsarbeiterInnen ungeklärt. In diesem Zusammenhang darf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) aus Mai 1996 als Zäsur begriffen werden. Zwar hat das BVerfG entschieden, daß entgegen dem Zwei-plus-vier-Vertrag (zwischen BRD, DDR und den Alliierten) von 1990 auch Individualansprüche geltend gemacht werden könnten, d.h. natürliche Personen gegen die BRD als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches Ansprüche durchsetzen können. Allerdings hat mit der Verkündung des Urteils im Juli 1996 - wie Evers es formulierte - eine neue Verjährungsuhr zu ticken begonnen. Gemäß Paragraph 852 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus Deliktrecht (§ 823 I BGB) nach drei Jahren. Damit sind die Ansprüche der ZwangsarbeiterInnen seit Juli 1999 verjährt. Über den Rechtsweg Entschädigungszahlungen geltend zu machen, ist damit fast unmöglich geworden. Entweder verzichten die Beklagten auf die Einrede der Verjährung, es werden Vergleichsverfahren angestrengt oder die Gerichte drücken sich um die Entscheidung und verweisen zur nächsten Instanz, was dann - bis es schließlich vom Bundesgerichtshof entschieden wird - Jahre dauert. Trotzdem sind zur Zeit etwa fünftausend Prozesse in der BRD anhängig. Da der Rechtsweg nun weitestgehend ausgeschöpft ist, bleibt der politische Kampf um die Durchsetzung der Entschädigung. Diesen Kampf führen nun die Opfer und Verfolgtenverbände wie die VVN-BdA gegen die Bundesregierung und die Industrie. Auf Bundesebene gibt es nun eine "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft" mit der sich Regierung und Unternehmen um ihre rechtliche Verantwortung bringen wollen. Sie bieten großherzig einen minimalen Pauschalbetrag, der sich mindestens zur Hälfte von der Steuer absetzen lässt, um - wie sie es nennen - "Rechtssicherheit" gegen etwaige weitergehende Ansprüche zu erlangen. Gerhard Schröder (SPD) und die Geschäftsführer der verantwortlichen Unternehmen bzw. ihrer Rechtsnachfolger spielen in diesem Zusammenhang zynisch die "Rolle der Gönner", so Evers. Selbst der PDS als einziger Oppositionspartei im Bundestag fällt nichts dazu ein, wie der politische Druck erhöht werden kann, um den engen Rahmen dieser Stiftungsinitiative zu durchbrechen. Alles in allem herrscht politisch große Ratlosigkeit. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als den notwendigen politischen Druck durch außerparlamentarische Opposition zu erzeugen.

CDU für Neusser Appell?

In Neuss geht es nun darum, mit dem "Neusser Appell" öffentlichen Druck auf die Stadt und die Unternehmen auszuüben, damit die Neusser ZwangsarbeiterInnen endlich - in welcher Form auch immer - entschädigt werden. Auf der Veranstaltung hat der Fraktionsvorsitzende der SPD, Reiner Breuer, bereits angekündigt, daß die SPD mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen dem "Neusser Appell" entsprechenden Antrag in den Rat einbringen wird. Die PDS wird sich vermutlich aus taktischen Gründen in dieser Sache zurückhalten, aber in jedem Fall - wie von ihrem Sprecher zu erfahren war - jede Initiative in diese Richtung unterstützen. Die Bündnisgrünen haben sich dazu bisher nicht verhalten, was der grün-schwarzen Listenverbindung geschuldet sein mag. Nach Informationen eines Vertreters der VVN-BdA Neuss, hat der Bürgermeister Herbert Napp (CDU) zugesagt, mit den Ratsfraktionen die Initiative von VVN-BdA und Geschichtswerkstatt zu unterstützen. Die Neußerinnen und Neußer dürfen gespannt sein, wie ernst Herr Napp sein Angebot meint. Es wäre das erste Mal, daß die Neusser Kommunalvertretung sich ernsthaft bemüht, mit einem dunklen Kapitel in der Neusser Stadtgeschichte aufzuräumen. Was wohl die Herren Thywissen & Co. dazu sagen werden...? Schließlich findet die Ehrung der Opfer der Nazi-Diktatur auf dem Neusser Hauptfriedhof seit Jahrzehnten auch ohne Billigung oder gar Unterstützung der örtlichen CDU statt.

M. Weber